Ohne Göd ka Musi. Wenn ein Unternehmer in seinem Geschäft oder bei einer Veranstaltung Musik spielt, muss er dafür Tantiemen entrichten. Dabei ist es egal, ob er das Radio aufdreht, eine CD einlegt oder einen Internet-Streaming-Dienst benutzt. Zahlt er nicht, drohen empfindliche Strafen. 2013 wurde etwa die Betreiberin eines Fitnesscenters in Vorarlberg zu einer teilbedingten Geldstrafe von 3000 € verurteilt, weil sie für die Musik in ihrem Studio keine AKM-Gebühren bezahlt hatte.
Ein Unternehmer ist verpflichtet, sich bei den Verwertungsgesellschaften zu melden. AKM und Austro Mechana (AUME) vertreten die Urheberrechte von Komponisten, Autoren und Musikverlegern. Die AKM ist zuständig, wenn Werke im Fernsehen, Radio, Internet oder Mobilfunk gesendet werden, die AUME bei Vervielfältigungen von Werken auf Bild- und Tonträgern. Die LSG wiederum vertritt die Rechte von Interpreten und Produzenten. Die Höhe der zu entrichtenden Beiträge ist für den jeweiligen Unternehmer unter anderem von der Größe des Geschäftslokals oder der Anzahl der Sitzplätze abhängig.
Selbst bei Gründerseminaren werden Jungunternehmer meist auf diese Tantiemen-Pflicht nicht hingewiesen, sie müssen sich selbstständig auf den Internetseiten der Verwertungsgesellschaften informieren. „Bei Gesprächen ist mir sehr oft aufgefallen, dass viele Unternehmen glauben, dass das Abspielen von Musik gratis ist“, erzählt Yvonne Schmidhuber. „Ich habe bereits diesbezüglich mit der Wirtschaftskammer gesprochen. Man könnte zum Beispiel im Rahmen von Gründerseminaren über Musik und Lizenzen informieren.“ Die junge Wienerin hat sich 2011 selbstständig gemacht verkauft Musikpackages für den B2B-Bereich.
Wer bei ihrem Unternehmen mmc ein von ihr selbst zusammengestelltes Musikset ordert, hat damit die Gebühren für AUME und LSG bereits abgedeckt. Bezüglich AKM berät sie ihre Kunden, wenn sie Rat und Hilfe brauchen. „Mein System ist sicher und transparent und besonders für die Gastronomie und kleinere Läden geeignet“, sagt sie. „ Ich biete Verträge quartalsweise an, nach drei Monaten kann der Kunde problemlos kündigen. Außerdem braucht er dafür weder eine besondere Hard- oder Software, ein Laptop ist völlig ausreichend. Und vor Vertragsabschluss kann er mein Produkt mit einem Testlogin 14 Tage lang gratis testen.“
Mehr als 26.000 Songs quer durch alle Genres hat mmc im Repertoire, die verschiedenen Musik-Packages wurden von Musikexperten zusammengestellt. „Musik kann die Verweildauer im Geschäft verlängern, sie kann den Kunden aber auch in die Flucht schlagen. Deshalb ist die richtige Musikauswahl für ein Unternehmen von Bedeutung.“